Velocita: Legal information
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Imprint
Velocita Custom Bicycles
Hauptstraße 118
91054 Erlangen
info@velocita.de
09131 - 9077226
UID: DE340066654
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RstV:
Stefan Blendinger
Shipping Costs
Germany | |
Standard | €6.90 |
Sperrgut/Kompletträder/Rahmen | €45.00 |
Kostenlos | €0.00 |
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Velocita Custom Bicycles
Stefan Blendinger
1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung
a) Der Käufer ist an eine Bestellung 3 Wochen gebunden.
b) Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes , spätestens mit Übersendung der Rechnung.
c) Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages durch Velocita erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten gegengerechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtbetrag darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
d) Gegen die Ansprüche von Velocita kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestreitbar ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
a) Der Käufer kann 5 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins Velocita schriftlich dazu auffordern, binnen einer angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt Velocita in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Velocita Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Velocita haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
b) Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist von Velocita überschritten, kommt Velocita bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Dadurch gelten für den Käufer dann die gesetzlichen Bestimmungen.
c) Konstruktions- und Formänderungen, Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Velocita verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
d) Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat Velocita den Auftraggeber über den neuen Umfang und den neuen Fertigstellungstermin sowie die zusätzlichen Kosten zu informieren.
3. Abnahme
a) Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab dem Tag der Fertigstellung nicht ab, so ist Velocita nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Verlangt Velocita Schadenersatz, so beträgt dieser 25% vom Kaufpreis. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Velocita einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Velocita fristlos vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch durch Velocita und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen offiziellen geprüften Sachverständigen ermittelt wird.
c) Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, haftet der Käufer für die entstandenen Schäden .
d) Reparaturen und Individualaufbauten sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Die Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung trägt der Käufer. Die Lagerkosten betragen 2,50€ pro Werktag und können ab dem ersten Tag nach Setzung einer Abholfrist seitens Velocita geltend gemacht werden. Diese sind bei Abholung zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag zu entrichten.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Velocita behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
b) Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Käufer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
b) Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die bis dahin erfolgte Nutzung kann Velocita im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag eine Nutzungsentschädigung verlangen.
c) Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann Velocita eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
d) Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt
e) Bei Reparaturarbeiten durch Velocita verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
f) Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber Velocita zum Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht,
dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Velocita nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer Velocita nicht genehmigten Weise verändert worden ist
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens Velocita keine Gewährleistungsverpflichtungen.
g) Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
a) Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Velocita für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
b) Muss Velocita aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Velocita beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
c) Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Velocita.
Stand: Mai 2015
Velocita Custom Bicycles
Stefan Blendinger
1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung
a) Der Käufer ist an eine Bestellung 3 Wochen gebunden.
b) Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes , spätestens mit Übersendung der Rechnung.
c) Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages durch Velocita erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten gegengerechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtbetrag darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
d) Gegen die Ansprüche von Velocita kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestreitbar ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
a) Der Käufer kann 5 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins Velocita schriftlich dazu auffordern, binnen einer angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt Velocita in Verzug. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Velocita Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Velocita haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
b) Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist von Velocita überschritten, kommt Velocita bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Dadurch gelten für den Käufer dann die gesetzlichen Bestimmungen.
c) Konstruktions- und Formänderungen, Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Velocita verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
d) Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat Velocita den Auftraggeber über den neuen Umfang und den neuen Fertigstellungstermin sowie die zusätzlichen Kosten zu informieren.
3. Abnahme
a) Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab dem Tag der Fertigstellung nicht ab, so ist Velocita nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Verlangt Velocita Schadenersatz, so beträgt dieser 25% vom Kaufpreis. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Velocita einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann Velocita fristlos vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch durch Velocita und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen offiziellen geprüften Sachverständigen ermittelt wird.
c) Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, haftet der Käufer für die entstandenen Schäden .
d) Reparaturen und Individualaufbauten sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Die Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung trägt der Käufer. Die Lagerkosten betragen 2,50€ pro Werktag und können ab dem ersten Tag nach Setzung einer Abholfrist seitens Velocita geltend gemacht werden. Diese sind bei Abholung zusätzlich zu dem Rechnungsbetrag zu entrichten.
4. Eigentumsvorbehalt
a) Velocita behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
b) Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Käufer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
b) Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die bis dahin erfolgte Nutzung kann Velocita im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag eine Nutzungsentschädigung verlangen.
c) Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann Velocita eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
d) Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt
e) Bei Reparaturarbeiten durch Velocita verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
f) Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber Velocita zum Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht,
dass:
- der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann.
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Velocita nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer Velocita nicht genehmigten Weise verändert worden ist
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens Velocita keine Gewährleistungsverpflichtungen.
g) Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
a) Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Velocita für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
b) Muss Velocita aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Velocita beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
c) Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Velocita.
Stand: Mai 2015
Terms
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ausschließlich in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder wenn Ihnen die Wahre vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Wahre widerrufen.
Die hierfür geltende Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:
Velocita Custom Bicycles
Hauptstraße 118
91054 Erlangen
Telefon: 09131 9077226
Mail: Info@velocita.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Informationspflichten nach BGB-InfoV Der Kaufvertrag kommt bei einem Kauf mit Betätigung des entsprechenden Buttons zustande. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ausschließlich in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder wenn Ihnen die Wahre vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Wahre widerrufen.
Die hierfür geltende Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:
Velocita Custom Bicycles
Hauptstraße 118
91054 Erlangen
Telefon: 09131 9077226
Mail: Info@velocita.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Informationspflichten nach BGB-InfoV Der Kaufvertrag kommt bei einem Kauf mit Betätigung des entsprechenden Buttons zustande. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.