StyrianFlow: Legal information
Verified
- Go directly to:
- Imprint
- Shipping Costs
- AGB
- Terms
Imprint
Äpfelberg 38
5231 Schalchen
Österreich
Telefon: +43 664 9285725
e-Mail: info@styrianflow.at
Website: styrianflow.at
UID-Nummer
ATU76121689
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn
IBAN (International Account Number)
AT763810200000090134
BIC(Bank Identifier Code)
RZSTAT2G102
Shipping Costs
Austria | |
Standard | €10.00 |
Dämpferversand | €6.00 |
Federgabelversand | €12.00 |
Germany | |
Standard | €15.00 |
Dämpferversand | €12.00 |
Federgabelversand | €24.00 |
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FÜR DEN SERVICE VON FEDERELEMENTEN
1 GELTUNGSBEREICH
Für alle Verträge und Leistungserbringungen von Styrian Flow im Bereich der Servicierung von Federelementen gelten ausschließlich die folgenden AGB.
2 VERTRAGSSCHLUSS UND -INHALT/KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag mit Styrian Flow kommt zustande, wenn die Service anfrage übermittelt wird und das Eintreffen bestätigt wurde. Der Erhalt wird schriftlich bestätigt und zusammen mit dieser AGB und einer Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht als Verbraucher an den Kunden gesendet.
(2) Der Vertrag kommt mit dem Inhalt zustande, der auf der Website bikemarkt.mtb-news.de als Suspension Service in verschiedenen Varianten geboten wird. Darüber hinaus bestellte Leistungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Styrian Flow schriftlich bestätigt werden.
(3) Auch nach Bestätigung des Vertragserhaltes und eventuell ergänzenden Inhalten ist Styrian Flow berechtigt, den Vertrag einseitig aufzukündigen, wenn nach Erhalt eines Elementes erkennbar ist, dass ein gewählter Service wegen Zustandes, Alters oder sonstigen Beschaffenheit nicht möglich und/oder wirtschaftlich/technisch nicht sinnvoll ist, ohne dass zusätzliche Leistungen anfallen und diese, nach Übermittlung von Art und Preis, nicht innerhalb von 2 Wochen beauftragt werden. Im Falle einer Kündigung durch Styrian Flow entstehen dem Kunden daraus keinerlei Ansprüche gegen Styrian Flow. Umgekehrt entstehen auch keine Ansprüche von Styrian Flow gegenüber dem Kunden, ausgenommen Rücksendungskosten, die in diesem Fall vom Kunden zu tragen sind und vor der Rücksendung eingebracht werden müssen.
(4) Styrian Flow ist auch zur einseitigen Vertragsaufkündigung berechtigt, wenn das Federelement nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Auftragsbestätigung eintrifft.
(5) Der Kunde hat das Recht den Servicetermin bis spätestens sieben Tage vor dem zugesagten Datum zu stornieren. Um die Stornierung auszuüben, müssen wir mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Chatnachricht, Mail oder telefonisch) über den Entschluss, diesen Termin zu stornieren, informiert werden. Etwaige Versandkosten für die Rücksendung von bereits erhaltenen Gegenständen werden vom Kunden getragen.
(6) Wird der Termin nicht gemäß der Frist unter Absatz fünf storniert, fallen für den Kunden Stornogebühren in Höhe von € 60 an.
(7) Die Serviceleistung stellt rechtlich eine Dienstleistung dar, da sie nicht auf eine Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder die Beseitigung von Störungen und somit auf einen bestimmten Leistungserfolg gerichtet ist/sein kann, denn die vorhergehende sachgemäße Nutzung des Elementes bzw. die nachfolgende weitere Nutzung kann nicht von Styrian Flow überprüft werden. Die Leistungspflicht besteht daher in der als solcher geschuldeten Servicetätigkeit.
3 SERVICELEISTUNG
Die Serviceleistung erbringt Styrian Flow nach bestem Wissen und Gewissen und mit langjähriger Erfahrung aus dem Mountainbike-Sport. Wenn Dichtungen und andere Verschleißteile ausgetauscht werden oder Öl gewechselt wird, verwendet Styrian Flow mindestens Material gleicher Art und Güte und wählt aktuell am Markt angebotene Produkte aus, die am besten dafür geeignet gehalten werden. Soweit möglich werden Originalteile der jeweiligen Hersteller des Elementes verwendet. Styrian Flow ist bemüht, die Serviceleistung spätestens 2 Wochen nach Erhalt des Elementes und Ablauf des 2-wöchigen verbraucherrechtlichen Widerrufsrechts abzuschließen und der Kunde wird umgehend informiert, falls die Frist wegen Lieferverzögerungen bestellter und benötigter Serviceteile nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall entscheidet der Kunde ob der Service abgebrochen oder aber hingewartet werden soll. Entscheidet sich der Kunde für einen Abbruch, wird der Servicepreis angemessen gemindert. Ansonsten hat Styrian Flow für die Nichterlangung benötigter Serviceteile nicht einzustehen.
4 ZAHLUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöht, darf der Preis um die Erhöhung ergänzt werden. Die Mehrwertsteuer wird von Styrian Flow in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Rechnung wird nach der Serviceerbringung per E-Mail und ausgedruckt als Beilage zum Federelement beigelegt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt an Styrian Flow zu zahlen.
(3) Bitte beachten Sie, dass Styrian Flow erst nach vollständiger Bezahlung verpflichtet ist, das Federelement zum Kunden zurückzusenden. Insoweit steht Styrian Flow ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses gilt auch im Fall der Rücksendung nach § 2 Abs. 3.
(4) Alle anfallenden Versandkosten für die Hin- und Rücksendung von Federelementen hat der Kunde zu tragen. Diesbezüglich ist es gewünscht, dass der Kunde für eine ausreichende Versandversicherung bei der Versendung an Styrian Flow Sorge trägt. Der Rückversand an den Kunden erfolgt zu dem Wert, der im Serviceformular bei der Bestellung nach dem vom Kunden selbst zu ermittelnden Warenwert ausgewählt wurde. Beauftragt der Kunde Styrian Flow per Auswahl im Serviceformular nicht mit dem kostenpflichtigen Abschluss einer über 500,00 € hinausgehenden Transportversicherung, steht bei Verlust und Beschädigung keine höhere Versicherung zur Verfügung. Über diese Ansprüche hinaus haftet Styrian Flow nicht für Verlust und Beschädigung bei der Versendung von Federelementen an den Kunden. Auf Wunsch tritt Styrian Flow im Versicherungsfall die Versicherungsansprüche ab, damit der Schaden selbst reguliert werden kann.
5 HAFTUNG
(1) Styrian Flow haftet nur auf Schadenersatz für die von Styrian Flow vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Styrian Flow zu vertreten hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Styrian Flow nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) verletzt wurden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung gemäß Abs. (1) bleibt davon unberührt.
(3) Soweit Styrian Flow für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.
6 ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit mir ist der Sitz der Werkstatt in 5231 Schalchen.
FÜR DEN SERVICE VON FEDERELEMENTEN
1 GELTUNGSBEREICH
Für alle Verträge und Leistungserbringungen von Styrian Flow im Bereich der Servicierung von Federelementen gelten ausschließlich die folgenden AGB.
2 VERTRAGSSCHLUSS UND -INHALT/KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag mit Styrian Flow kommt zustande, wenn die Service anfrage übermittelt wird und das Eintreffen bestätigt wurde. Der Erhalt wird schriftlich bestätigt und zusammen mit dieser AGB und einer Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht als Verbraucher an den Kunden gesendet.
(2) Der Vertrag kommt mit dem Inhalt zustande, der auf der Website bikemarkt.mtb-news.de als Suspension Service in verschiedenen Varianten geboten wird. Darüber hinaus bestellte Leistungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Styrian Flow schriftlich bestätigt werden.
(3) Auch nach Bestätigung des Vertragserhaltes und eventuell ergänzenden Inhalten ist Styrian Flow berechtigt, den Vertrag einseitig aufzukündigen, wenn nach Erhalt eines Elementes erkennbar ist, dass ein gewählter Service wegen Zustandes, Alters oder sonstigen Beschaffenheit nicht möglich und/oder wirtschaftlich/technisch nicht sinnvoll ist, ohne dass zusätzliche Leistungen anfallen und diese, nach Übermittlung von Art und Preis, nicht innerhalb von 2 Wochen beauftragt werden. Im Falle einer Kündigung durch Styrian Flow entstehen dem Kunden daraus keinerlei Ansprüche gegen Styrian Flow. Umgekehrt entstehen auch keine Ansprüche von Styrian Flow gegenüber dem Kunden, ausgenommen Rücksendungskosten, die in diesem Fall vom Kunden zu tragen sind und vor der Rücksendung eingebracht werden müssen.
(4) Styrian Flow ist auch zur einseitigen Vertragsaufkündigung berechtigt, wenn das Federelement nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Auftragsbestätigung eintrifft.
(5) Der Kunde hat das Recht den Servicetermin bis spätestens sieben Tage vor dem zugesagten Datum zu stornieren. Um die Stornierung auszuüben, müssen wir mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Chatnachricht, Mail oder telefonisch) über den Entschluss, diesen Termin zu stornieren, informiert werden. Etwaige Versandkosten für die Rücksendung von bereits erhaltenen Gegenständen werden vom Kunden getragen.
(6) Wird der Termin nicht gemäß der Frist unter Absatz fünf storniert, fallen für den Kunden Stornogebühren in Höhe von € 60 an.
(7) Die Serviceleistung stellt rechtlich eine Dienstleistung dar, da sie nicht auf eine Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder die Beseitigung von Störungen und somit auf einen bestimmten Leistungserfolg gerichtet ist/sein kann, denn die vorhergehende sachgemäße Nutzung des Elementes bzw. die nachfolgende weitere Nutzung kann nicht von Styrian Flow überprüft werden. Die Leistungspflicht besteht daher in der als solcher geschuldeten Servicetätigkeit.
3 SERVICELEISTUNG
Die Serviceleistung erbringt Styrian Flow nach bestem Wissen und Gewissen und mit langjähriger Erfahrung aus dem Mountainbike-Sport. Wenn Dichtungen und andere Verschleißteile ausgetauscht werden oder Öl gewechselt wird, verwendet Styrian Flow mindestens Material gleicher Art und Güte und wählt aktuell am Markt angebotene Produkte aus, die am besten dafür geeignet gehalten werden. Soweit möglich werden Originalteile der jeweiligen Hersteller des Elementes verwendet. Styrian Flow ist bemüht, die Serviceleistung spätestens 2 Wochen nach Erhalt des Elementes und Ablauf des 2-wöchigen verbraucherrechtlichen Widerrufsrechts abzuschließen und der Kunde wird umgehend informiert, falls die Frist wegen Lieferverzögerungen bestellter und benötigter Serviceteile nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall entscheidet der Kunde ob der Service abgebrochen oder aber hingewartet werden soll. Entscheidet sich der Kunde für einen Abbruch, wird der Servicepreis angemessen gemindert. Ansonsten hat Styrian Flow für die Nichterlangung benötigter Serviceteile nicht einzustehen.
4 ZAHLUNG/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöht, darf der Preis um die Erhöhung ergänzt werden. Die Mehrwertsteuer wird von Styrian Flow in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Rechnung wird nach der Serviceerbringung per E-Mail und ausgedruckt als Beilage zum Federelement beigelegt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt an Styrian Flow zu zahlen.
(3) Bitte beachten Sie, dass Styrian Flow erst nach vollständiger Bezahlung verpflichtet ist, das Federelement zum Kunden zurückzusenden. Insoweit steht Styrian Flow ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses gilt auch im Fall der Rücksendung nach § 2 Abs. 3.
(4) Alle anfallenden Versandkosten für die Hin- und Rücksendung von Federelementen hat der Kunde zu tragen. Diesbezüglich ist es gewünscht, dass der Kunde für eine ausreichende Versandversicherung bei der Versendung an Styrian Flow Sorge trägt. Der Rückversand an den Kunden erfolgt zu dem Wert, der im Serviceformular bei der Bestellung nach dem vom Kunden selbst zu ermittelnden Warenwert ausgewählt wurde. Beauftragt der Kunde Styrian Flow per Auswahl im Serviceformular nicht mit dem kostenpflichtigen Abschluss einer über 500,00 € hinausgehenden Transportversicherung, steht bei Verlust und Beschädigung keine höhere Versicherung zur Verfügung. Über diese Ansprüche hinaus haftet Styrian Flow nicht für Verlust und Beschädigung bei der Versendung von Federelementen an den Kunden. Auf Wunsch tritt Styrian Flow im Versicherungsfall die Versicherungsansprüche ab, damit der Schaden selbst reguliert werden kann.
5 HAFTUNG
(1) Styrian Flow haftet nur auf Schadenersatz für die von Styrian Flow vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Styrian Flow zu vertreten hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Styrian Flow nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) verletzt wurden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung gemäß Abs. (1) bleibt davon unberührt.
(3) Soweit Styrian Flow für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.
6 ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit mir ist der Sitz der Werkstatt in 5231 Schalchen.
Terms
Der Kunde hat das Recht den Servicetermin bis spätestens sieben Tage vor dem zugesagten Datum zu stornieren. Um die Stornierung auszuüben, müssen wir mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Chatnachricht, Mail oder telefonisch) über den Entschluss, diesen Termin zu stornieren, informiert werden. Etwaige Versandkosten für die Rücksendung von bereits erhaltenen Gegenständen werden vom Kunden getragen.
Wird der Termin nicht gemäß der Frist unter Absatz fünf storniert, fallen für den Kunden Stornogebühren in Höhe von € 60 an.
Wird der Termin nicht gemäß der Frist unter Absatz fünf storniert, fallen für den Kunden Stornogebühren in Höhe von € 60 an.