pinkpedals: Rechtliche Informationen
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AGB
Allgemeine Verkaufs
-
und Lieferbedingungen für den Handel
(in der Folge AVLH)
Unve
rbindliche Verbandsempfehlung, dem Kartellgericht gemäß § 32 KartellG angezeigt am .24.1.2002
I.
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AVLH, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer priva
t-
rechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser A
VLH zu verstehen. Entgegenstehende
oder von unseren AVLH abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nich
t als Zustimmung zu von unseren AVLH abweichenden Vertragsb
e-
dingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weit
e
ren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspa
r
teien.
II.
Vertragsabschluss
a)
Unsere Anbote verstehen sich unv
erbindlich und freibleibend.
Von diesen AVLH oder
anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden
und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind
für uns nicht v
erbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc
wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b)
Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absend
en oder
Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige
Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Der Punkt II. a)
gilt nicht bei Verbrauchergeschä
f-
ten
.
III.
Preis
Alle von uns genannten
Preise sind
, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive
Umsatzsteuer
zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung
aufgrund kollek
tivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder
sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwe
n-
dige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten
, Finanzierung etc, verä
n-
dern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Punkt III. gilt
nicht bei Verbraucherg
e
schäften
.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a)
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderung
en Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne
besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverz
u-
ges, auch mit Teilzahlungen, treten allfäl
lige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem G
e
schäftskonto als geleistet.
b)
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe
von 4 % über de
r Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreich
i-
schen Nationalbank zu verrechnen.
Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf
höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
Punkt IV. b) erster Satz gil
t
nicht bei Kr
e
ditgeschäften mit Verbrauchern.
V.
Vertragsrücktritt
a)
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug
(Pkt VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über
das Verm
ögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostend
e-
ckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz
von 15
% des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu bege
h-
ren.
b)
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs
-
und Lieferung
s-
verpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen od
er Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder
-
gegebenenfalls nach
Setzung einer angemessenen Nac
h
frist
-
vom Vertrag zurückzutreten.
c)
Tritt der Kunde
-
ohne dazu berechtigt zu sein
-
vom Vertrag zurück oder begeh
rt er unberec
h-
tigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer
Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in der H
öhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden
zu b
e
zahlen.
VI.
Mahn
-
und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspes
en in Höhe von
pauschal
€ 9,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldve
r-
hältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
€ 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind
uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung n
otwendigen Mahn
-
und Inkassospesen zu
erse
t
zen, zB die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der
Veror
d
nung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
Punkt VI. 2. Satz gilt nicht be
i Verbrauchergeschä
f
ten
.
VII.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a)
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw organ
i-
siert
. Dabei werden für Transport bzw Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem
angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht
-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung ge
stellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart
gilt.
b)
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (
Annahmeverzug
), sind wir
berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulager
n
, wofür wir eine
Lagergebühr
von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und
Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vert
ragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um
eine
verderbliche Ware
und ist
Gefahr in Verzug
, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt,
die
Ware o
hne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem
angeme
s
senen Preis zu veräußern.
VIII.
Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung jedenfa
lls mit der Übergabe an den Transporteur
-
auch bei Lieferung
frei Besti
m
mungsort
-
auf den Käufer über.
IX.
Lieferfrist
a)
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen
, die zur Ausführung erforderli
ch sind,
nachgekommen ist,
insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b)
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
bis zu einer Woche zu übe
r-
schreiten
. Erst nach A
blauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
X.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
XI.
Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare
Änderungen
unserer Leistungs
-
bzw
Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz
-
und Furnierbild, Maserung und Struktur etc).
Punkt XI.
gilt nicht be
i Verbrauchergeschä
f
ten
.
XII.
Gewährleistung, Untersuchungs
-
und Rügepflicht
a)
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels
nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder
Preisminderung.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen,
können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der
Erfüllung der Gewährleistungsanspr
ü-
che in Verzug geraten sind.
a)
Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Abli
eferung unverzüglich, längstens aber
binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, läng
s-
tens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels schriftlich bekanntzug
eben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen
drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht bei V
erbra
u-
chergeschäften
.
XIII.
Schadenersatz
a)
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausg
e-
schlossen. Das Vorliegen von
leichter bzw grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu bewe
i-
sen.
b)
Die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübe
r-
gang.
Die in diesen AVLH enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsa
n-
spruches gel
tend g
e
macht wird.
c)
Vor Anschluss oder Transport von EDV
-
technischen Produkten bzw vor Installation von
Comp
u
terprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Date
n
bestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verloren gegangene Daten sowie für alle
damit zusa
m
menhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
d)
Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für
Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII.
a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei
Verbrauchergeschä
f
ten nicht.
XIV.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht un
d zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XV.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a)
Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben
bis zur vollständigen B
e
zahlung unser Eigentum.
b)
Bei Zurückforder
ung bzw Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch
uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Waren
-
rücknahme sind wir
-
unbeschadet weiterer Ansprüche
-
berechtigt, angefallene Transpor
t
-
und
Manipulationsspesen zu ve
r
rechnen.
c)
Sofern
der Erwerber
die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher
unserer Forderungen
verarbeitet oder bearbeitet
,
erwirbt er dadurch nicht Eigentum
daran. Wir
erwerben Miteigentum an der da
durch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von
uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver
-
oder Bea
r
beitung.
d)
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch
sicherung
shalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme
durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und
uns unverzüglich zu verstä
n
digen.
e)
Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäfts
betrieb der Handel mit den von
uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreis
-
forderung über die Vorbehaltsware verf
ü
gen.
f)
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware
, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Ve
r
schlechterung.
XVI.
Forderungsabtretungen
a)
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis
zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern
und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfäl
lige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetr
e
ten.
b)
Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XVII.
Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertig
ter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorec
h
-
nungsbetrages berechtigt.
Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
.
XVIII.
Terminsverlust
a)
Soweit de
r Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als verein
-
bart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen
Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
b)
Punkt X
VIII. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht
haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und
wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei W
ochen unter Androhung
des Te
r
minsverlustes gemahnt haben.
XIX.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN
-
Kaufrechtes wird ausdrücklich ausg
e
-
schlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbar
en österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Punkt XIX. letzter Satz gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften
.
XX.
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a)
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen
pers
o
nen
-
bezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert
und
verarbeitet
werden.
b)
Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn
-
bzw Geschäftsadresse b
e
kannt
-
zugeben
, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt
ist. Wird die
Mitteilung unterlassen
, so gel
ten
Erklärungen
auch dann als
zugegangen
,
falls sie
an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet we
r
den
.
c)
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geisti
ges Eigentum; der Kunde erhält daran
keine wie immer gearteten Werknutzungs
-
oder Verwertungsrechte.
XXI.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurc
h-
führbar sein oder werden, so berührt dies d
ie Gültigkeit der Bedi
n
gungen im übrigen nicht.
-
und Lieferbedingungen für den Handel
(in der Folge AVLH)
Unve
rbindliche Verbandsempfehlung, dem Kartellgericht gemäß § 32 KartellG angezeigt am .24.1.2002
I.
Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AVLH, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer priva
t-
rechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser A
VLH zu verstehen. Entgegenstehende
oder von unseren AVLH abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nich
t als Zustimmung zu von unseren AVLH abweichenden Vertragsb
e-
dingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weit
e
ren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspa
r
teien.
II.
Vertragsabschluss
a)
Unsere Anbote verstehen sich unv
erbindlich und freibleibend.
Von diesen AVLH oder
anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden
und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind
für uns nicht v
erbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc
wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b)
Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absend
en oder
Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige
Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Der Punkt II. a)
gilt nicht bei Verbrauchergeschä
f-
ten
.
III.
Preis
Alle von uns genannten
Preise sind
, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive
Umsatzsteuer
zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung
aufgrund kollek
tivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder
sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwe
n-
dige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten
, Finanzierung etc, verä
n-
dern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Punkt III. gilt
nicht bei Verbraucherg
e
schäften
.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a)
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderung
en Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne
besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverz
u-
ges, auch mit Teilzahlungen, treten allfäl
lige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem G
e
schäftskonto als geleistet.
b)
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe
von 4 % über de
r Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreich
i-
schen Nationalbank zu verrechnen.
Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf
höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
Punkt IV. b) erster Satz gil
t
nicht bei Kr
e
ditgeschäften mit Verbrauchern.
V.
Vertragsrücktritt
a)
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug
(Pkt VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über
das Verm
ögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostend
e-
ckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz
von 15
% des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu bege
h-
ren.
b)
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs
-
und Lieferung
s-
verpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen od
er Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder
-
gegebenenfalls nach
Setzung einer angemessenen Nac
h
frist
-
vom Vertrag zurückzutreten.
c)
Tritt der Kunde
-
ohne dazu berechtigt zu sein
-
vom Vertrag zurück oder begeh
rt er unberec
h-
tigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer
Wahl einen
pauschalierten Schadenersatz in der H
öhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden
zu b
e
zahlen.
VI.
Mahn
-
und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspes
en in Höhe von
pauschal
€ 9,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldve
r-
hältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
€ 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind
uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung n
otwendigen Mahn
-
und Inkassospesen zu
erse
t
zen, zB die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der
Veror
d
nung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.
Punkt VI. 2. Satz gilt nicht be
i Verbrauchergeschä
f
ten
.
VII.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a)
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw organ
i-
siert
. Dabei werden für Transport bzw Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem
angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht
-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung ge
stellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart
gilt.
b)
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (
Annahmeverzug
), sind wir
berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulager
n
, wofür wir eine
Lagergebühr
von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und
Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vert
ragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um
eine
verderbliche Ware
und ist
Gefahr in Verzug
, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt,
die
Ware o
hne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem
angeme
s
senen Preis zu veräußern.
VIII.
Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung jedenfa
lls mit der Übergabe an den Transporteur
-
auch bei Lieferung
frei Besti
m
mungsort
-
auf den Käufer über.
IX.
Lieferfrist
a)
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen
, die zur Ausführung erforderli
ch sind,
nachgekommen ist,
insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b)
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
bis zu einer Woche zu übe
r-
schreiten
. Erst nach A
blauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
X.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
XI.
Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare
Änderungen
unserer Leistungs
-
bzw
Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz
-
und Furnierbild, Maserung und Struktur etc).
Punkt XI.
gilt nicht be
i Verbrauchergeschä
f
ten
.
XII.
Gewährleistung, Untersuchungs
-
und Rügepflicht
a)
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels
nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder
Preisminderung.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen,
können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der
Erfüllung der Gewährleistungsanspr
ü-
che in Verzug geraten sind.
a)
Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Abli
eferung unverzüglich, längstens aber
binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, läng
s-
tens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels schriftlich bekanntzug
eben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen
drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht bei V
erbra
u-
chergeschäften
.
XIII.
Schadenersatz
a)
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausg
e-
schlossen. Das Vorliegen von
leichter bzw grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu bewe
i-
sen.
b)
Die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübe
r-
gang.
Die in diesen AVLH enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsa
n-
spruches gel
tend g
e
macht wird.
c)
Vor Anschluss oder Transport von EDV
-
technischen Produkten bzw vor Installation von
Comp
u
terprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Date
n
bestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verloren gegangene Daten sowie für alle
damit zusa
m
menhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
d)
Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für
Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII.
a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei
Verbrauchergeschä
f
ten nicht.
XIV.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht un
d zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XV.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a)
Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben
bis zur vollständigen B
e
zahlung unser Eigentum.
b)
Bei Zurückforder
ung bzw Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch
uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Waren
-
rücknahme sind wir
-
unbeschadet weiterer Ansprüche
-
berechtigt, angefallene Transpor
t
-
und
Manipulationsspesen zu ve
r
rechnen.
c)
Sofern
der Erwerber
die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher
unserer Forderungen
verarbeitet oder bearbeitet
,
erwirbt er dadurch nicht Eigentum
daran. Wir
erwerben Miteigentum an der da
durch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von
uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver
-
oder Bea
r
beitung.
d)
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch
sicherung
shalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme
durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und
uns unverzüglich zu verstä
n
digen.
e)
Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäfts
betrieb der Handel mit den von
uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreis
-
forderung über die Vorbehaltsware verf
ü
gen.
f)
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware
, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Ve
r
schlechterung.
XVI.
Forderungsabtretungen
a)
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren
entstehen, bis
zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern
und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfäl
lige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetr
e
ten.
b)
Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XVII.
Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertig
ter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorec
h
-
nungsbetrages berechtigt.
Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
.
XVIII.
Terminsverlust
a)
Soweit de
r Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als verein
-
bart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen
Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
b)
Punkt X
VIII. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht
haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und
wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei W
ochen unter Androhung
des Te
r
minsverlustes gemahnt haben.
XIX.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN
-
Kaufrechtes wird ausdrücklich ausg
e
-
schlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbar
en österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Punkt XIX. letzter Satz gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften
.
XX.
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a)
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen
pers
o
nen
-
bezogenen Daten
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert
und
verarbeitet
werden.
b)
Der Kunde ist verpflichtet, uns
Änderungen seiner Wohn
-
bzw Geschäftsadresse b
e
kannt
-
zugeben
, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt
ist. Wird die
Mitteilung unterlassen
, so gel
ten
Erklärungen
auch dann als
zugegangen
,
falls sie
an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet we
r
den
.
c)
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geisti
ges Eigentum; der Kunde erhält daran
keine wie immer gearteten Werknutzungs
-
oder Verwertungsrechte.
XXI.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurc
h-
führbar sein oder werden, so berührt dies d
ie Gültigkeit der Bedi
n
gungen im übrigen nicht.
Widerruf/Rückgabe
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
PinkPedals
Innrain 16
6020 Innsbruck
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.